Der Grenzübertritt mit Replikas ist grundsätzlich unkompliziert, aber es müssen bestimmte Dinge beachtet werden, um Probleme zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Informationen einfach und übersichtlich aufgeführt. Es gilt zu beachten in welche Richtung der Grenzübertritt erfolgt, ob von der Schweiz ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz. In jedem Land gelten unterschiedliche Gesetze und Vorschriften, welche immer dann einzuhalten sind, wenn man sich im entsperchenden Land aufhält!
FEUERMODUS & WAFFENZUBEHÖR
Diese Übersicht soll aufzeigen, welchen Feuermodus und welches Waffenzubehör im jeweiligen Land, für Replikas erlaubt ist. |
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Feuermodus | CH | FR | DE | AT |
SEMI | Ja | Ja | Ja | Ja |
BURST | Ja | Ja | Nein | Ja |
AUTO | Ja | Ja | Nein | Ja |
Bolt-Action | Ja | Ja | Ja | Ja |
Waffenzubehör | ||||
Laser | Nein | Ja | Nein | Ja |
Tactical Light | Ja | Ja | Nein | Ja |
Nachtsichtzielgeräte | Nein | Nein | Nein | Nein |
Zielfernrohr | Ja | Ja | Ja | Ja |
Rot-Punk-Visier | Ja | Ja | Ja | Ja |
Airsoft-Schaldämpfer | Ja | Ja | Ja | Ja |
CH = Schweiz / FR = Frankreich / DE = Deutschland / AT = Österreich SEMI = Einzelfeuer / BURST = Feuerstoss oder Salve / AUTO = Seriefeuer / Bolt-Action = Repetierer/Sniper |
VON DER SCHWEIZ NACH FRANKREICH
Es bedarf keine Einfuhrbewilligung für Replikas von der Schweiz nach Frankreich, wenn mit einer Einladung glaubhaft gemacht werden kann, dass an einer Airsoft-Veranstaltung teilgenommen wird. Es besteht eine Anmeldepflicht (Deklaration), für die Aus- und Einfuhr von Replikas, an der Schweizer Grenze, bzw. am Zoll.
Dokumente
Transport & Vorgehen
[1] Kein offizielles Dokument
[2] Offizielles Schreiben der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV
[3] Artikel 28 WG, Transport von Waffen
[4] Artikel 27 WG, Waffentragen und Artikel 28 WG, Transport von Waffen
VON DER SCHWEIZ NACH DEUTSCHLAND
Es bedarf keine Einfuhrbewilligung für Replikas von der Schweiz nach Deutschland, wenn mit einer Einladung glaubhaft gemacht werden kann, dass an einer Airsoft-Veranstaltung teilgenommen wird. Es besteht eine Anmeldepflicht (Deklaration), für die Aus- und Einfuhr von Replikas, an der Schweizer Grenze, bzw. am Zoll.
Dokumente
Transport & Vorgehen
[5] Kein offizielles Dokument
[6] Offizielles Schreiben der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV
[7] Gilt für Airsoft-Markierer ab 0.5 Joule bis 7.5 Joule
[8] Artikel 28 WG, Transport von Waffen
[9] Artikel 27 WG, Waffentragen und Artikel 28 WG, Transport von Waffen
VON DER SCHWEIZ NACH ÖSTERREICH
Es bedarf keine Einfuhrbewilligung für Replikas von der Schweiz nach Österreich, wenn mit einer Einladung glaubhaft gemacht werden kann, dass an einer Airsoft-Veranstaltung teilgenommen wird. Es besteht eine Anmeldepflicht (Deklaration), für die Aus- und Einfuhr von Replikas, an der Schweizer Grenze, bzw. am Zoll.
Dokumente
Transport & Vorgehen
[10] Kein offizielles Dokument
[11] Offizielles Schreiben der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV
[12] Artikel 28 WG, Transport von Waffen
[13] Artikel 27 WG, Waffentragen und Artikel 28 WG, Transport von Waffen
VOM AUSLAND IN DIE SCHWEIZ
Es bedarf keine Einfuhrbewilligung für Replikas vom Ausland (z. B. Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, etc.) in die Schweiz, wenn mit einer Einladung glaubhaft gemacht werden kann, dass an einer Airsoft-Veranstaltung teilgenommen wird. Es besteht eine Anmeldepflicht (Deklaration), für die Ein-und Ausfuhr von Replikas , an der Schweizer Grenze, bzw. am Zoll.
Dokumente
Transport & Vorgehen
[14] Kein offizielles Dokument
[15] Offizielles Schreiben der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV
[16] Artikel 28 WG, Transport von Waffen
[17] Artikel 27 WG, Waffentragen und Artikel 28 WG, Transport von Waffen
WICHTIGSTE INFORMATIONSQUELLEN
Schweizerisches Waffengesetz (WG)
Eidgenössische Zollverordnung (ZV)
Broschüre Schweizerisches Waffenrecht
Deutsches Waffengesetz (WaffG)
Stand der Angaben: 26.12.2019
Hinweis:
Das Vorgehen und die Dokumente sind mit dem FEDPOL (Sektion Zentralstellen), SECO (Licensing / E-Mail: licensing(a)seco.admin.ch) und der Eidgenössische Zollverwaltung EZV (Zentrale Zollkreis I) abgeklärt.
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